Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Nordrhein-Westfälische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Nordrhein-Westfälische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen findest Du hier:
- Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) vom 07.12.1994 (letzte Änderung vom 15.11.2016)
- Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO)1 vom 28.05.2015
- Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung (DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010
- Ökologisches Jagdgesetz (ÖJG) vom 28.05.2015
Auskunft zu den Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Telefon: 0231 2868600
Internet: http://www.ljv-nrw.de
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