Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Sachsen-Anhaltische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Sachsen-Anhaltische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Sachsen-Anhalt findest Du hier:
- Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG) vom 23.07.1991 (letzte Änderung vom 21.07.2015)
- Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25.07.2005 (letzte Änderung vom 21.02.2011)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.
Halberstädter Straße 26
39171 Langenweddingen
Telefon: 039205 417570
Internet: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de
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