Jagdzeiten in Bremen.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Bremische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Bremen findest Du hier:
- Bremisches Landesjagdgesetz (LJagdG) vom 26.10.1981 (letzte Änderung vom 14.03.2014)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Bremen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjägerschaft Bremen e.V.
Carl-Schurz-Str. 26a
28209 Bremen
Telefon: 0421 341940
Internet: http://www.lj-bremen.de
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