Jagdzeiten in Saarland.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Saarländische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Saarländische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Saarland findest Du hier:
- Saarländisches Jagdgesetz (SJG) vom 27.05.1998 (letzte Änderung vom 13.10.2015)
- Durchführungsverordnung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) vom 27.01.2000 (letzte Änderung vom 18.03.2016)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Saarland erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Jägerheim-Lachwald 5
66793 Saarwellingen
Telefon: 06838 8647880
Internet: http://www.saarjaeger.de
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