Jagdzeiten in Brandenburg.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Brandenburgische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Brandenburgische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Brandenburg findest Du hier:
- Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 9.10.2003 (letzte Änderung vom 10.07.2014)
- Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) vom 02.04.2004 (letzte Änderung vom 29.09.2014)
- Brandenburgische Kormoranverordnung (BbgKorV) vom 27.09.2013 (letzte Änderung vom 25.01.2016)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Brandenburg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Telefon: 033205 21090
Internet: http://www.ljv-brandenburg.de
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