Jagdzeiten in Berlin.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Berlinische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Berlin findest Du hier:
- Landesjagdgesetz Berlin (LJagdG Bln) vom 25.09.2006 (letzte Änderung vom 02.02.2018)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Berlin erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Berlin e. V.
Sundgauer Straße 41
14169 Berlin
Telefon: 030 8116565
Internet: http://ljv-berlin.de
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