Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen.
ROTWILD
Schmaltiere(1)check
Schmalspießer(2)check
DAMWILD
Schmaltiere(3)check
Schmalspießer(4)check
SIKAWILD
Schmaltiere(5)check
Schmalspießer(6)check
REHWILD
Böcke(7)check
Schmalrehe(8)check
SCHWARZWILD
Frischlinge(9)check
Überläufer(10)check
Bachen(11)check
Keiler(12)check
(1) Nachtjagdverbot gem. LJG §19 Nr. 6 (erlaubt ab eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bzw. bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang)
(2) Nachtjagdverbot
(3) Nachtjagdverbot
(4) Nachtjagdverbot
(5) Nachtjagdverbot
(6) Nachtjagdverbot
(7) Nachtjagdverbot gem. LJG §19 Nr. 6 (erlaubt ab eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bzw. bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang)
(8) Nachtjagdverbot
(9) ganzjährige Jagdzeit zunächst bis 31.01.2028, noch nicht einjährige Stücke
(10) ganzjährige Jagdzeit zunächst bis 31.01.2028
(11) ganzjährige Jagdzeit zunächst bis 31.01.2028, Ausnahme: führende Bachen
(12) ganzjährige Jagdzeit zunächst bis 31.01.2028
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Nordrhein-Westfälische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Nordrhein-Westfälische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Telefon: 0231 2868600
Internet: http://www.ljv-nrw.de