Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen.
FELDHASENcheck
WILDKANINCHEN
Kaninchencheck
Jungkaninchencheck
NUTRIA
Nutria(1)check
Jungnutria(2)check
(1) Bisam und Nutria unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere. Sie dürfen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes (s.o.) gefangen oder getötet werden (vgl. § 61 Landschaftsgesetz). In diesen Fällen kommt § 13 Abs. 6 Satz 2 WaffG zur Anwendung. Wenn der Abschuss von besonders geschützten Tieren im Rahmen der befugten Jagdausübung zulässig ist, gilt das erst recht für Tiere, die nur dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere unterliegen.
(2) beachte allgemeinen Schutz wildlebender Tiere
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Nordrhein-Westfälische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Nordrhein-Westfälische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Telefon: 0231 2868600
Internet: http://www.ljv-nrw.de