Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Mecklenburg-Vorpommersche Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Mecklenburg-Vorpommersche Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern findest Du hier:
- Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) vom 22.03.2000 (letzte Änderung vom 27.05.2016)
- Jagdzeitenverordnung (JagdZVO M-V) vom 14.11.2008 (letzte Änderung vom 01.09.2017)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Forsthof 1
19374 Damm
Telefon: 03871 63120
Internet: http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de
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