Jagdzeiten in Schleswig-Holstein.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Schleswig-Holsteinische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Schleswig-Holsteinische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Schleswig-Holstein findest Du hier:
- Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LJagdG) vom 13.10.1999 (letzte Änderung vom 27.05.2016)
- Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten (JagdZV SH 2014) vom 11.03.2014
- Landesverordnung über die Festsetzung einer Jagdzeit für Graureiher (GraureiherJagdZV SH) vom 01.09.1978
Auskunft zu den Jagdzeiten in Schleswig-Holstein erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Telefon: 04347 90870
Internet: http://www.ljv-sh.de
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