Jagdzeiten in Schleswig-Holstein.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Schleswig-Holstein.
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(1) laut geänderter Bundesjagdzeitenverordnung vom 14.3.2018, ausgenommen führende Bachen
(2) laut geänderter Bundesjagdzeitenverordnung vom 14.3.2018
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Schleswig-Holstein". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Schleswig-Holsteinische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Schleswig-Holsteinische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Schleswig-Holstein findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Schleswig-Holstein erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Telefon: 04347 90870
Internet: http://www.ljv-sh.de