Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen.
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(1) in den Schutzgebieten des § 2 Nummer 2 der LJZeitVO, in denen sie vom 15.10. bis zum 31.01. ebenfalls mit der Jagd zu verschonen sind
(2) in den Schutzgebieten des § 2 Nummer 2 der LJZeitVO, in denen sie vom 15.10. bis zum 31.01. ebenfalls mit der Jagd zu verschonen sind
(3) in den Schutzgebieten des § 2 Nummer 2 der LJZeitVO, in denen sie vom 15.10. bis zum 31.01. ebenfalls mit der Jagd zu verschonen sind
(4) Gilt für Altvögel, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer oder einer im Haupt- oder Nebenerwerb betriebenen Anlage zur Fischzucht oder Fischhaltung nach § 1 Absatz 2 und 3 des Landesfischereigesetzes befinden. In der Zeit eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang.
(5) Gilt für Jungvögel, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer oder einer im Haupt- oder Nebenerwerb betriebenen Anlage zur Fischzucht oder Fischhaltung nach § 1 Absatz 2 und 3 des Landesfischereigesetzes befinden. In der Zeit eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Nordrhein-Westfälische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Nordrhein-Westfälische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Telefon: 0231 2868600
Internet: http://www.ljv-nrw.de