Jagdzeiten in Baden-Württemberg.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Baden-Württemberg.
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(1) Jagd auf Jungtiere invasiver Arten (Kanada-/Nilgans) ganzjährig ausserhalb der allg. Schonzeit vom 15.02.-16.04.
(2) Rabenkrähen außerhalb NSG und Naturdenkmalen
(3) Elstern außerhalb NSG und Naturdenkmalen
(4) Der Abschuss ist zulässig in der genannten Zeit von 1,5 Std. vor Sonnenaufgang bis 1,5 Std. nach Sonnenuntergang und unter Beachtung der Kormoranverordnung vom 20.7.2010.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Baden-Württemberg". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Baden-Württembergische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Baden-Württembergische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Baden-Württemberg findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Baden-Württemberg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Felix-Dahn-Str. 41
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 2684360
Internet: https://www.landesjagdverband.de