Jagdzeiten in Niedersachsen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Niedersachsen.
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(1) mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 20.August –31.Okt. (Alttauben) und vom 21. Feb. – 31.März (Alt & Jungtauben) nur zur Schadensabwehr und nur auf Tauben ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder auf Neueinsaaten von Grünland oder Baumschulkulturen einfallen
(2) mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 21.Feb.–31.März nur zur Schadensabwehr und nur auf Jungtauben ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder auf Neueinsaaten von Grünland oder Baumschulkulturen einfallen
(3) nur Höckerschwäne, für bestimmte Vogelschutzgebiete nur bis 30. November
(4) für bestimmte Vogelschutzgebiete nur bis 30. November
(5) für bestimmte Vogelschutzgebiete nur bis 30. November
(6) Nonnengänse
(7) für LK Cuxhaven erweitert bis 31. März, ** für Landkreis Stade erweitert von 1. Juli bis 31. März
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Niedersächsische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Niedersächsische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Niedersachsen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Niedersachsen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstr. 21
30625 Hannover
Telefon: 0511 530430
Internet: http://www.ljn.de