Jagdzeiten in Thüringen.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Thüringer Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Thüringer Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Thüringen findest Du hier:
- Thüringer Jagdgesetz (ThJG) vom 28.06.2016
- Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) vom 12.07.2013
Auskunft zu den Jagdzeiten in Thüringen erteilt der zuständige Thüringer Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Thüringen e. V.
Frans-Hals-Straße 6 c
99099 Erfurt
Telefon: 0361 3731969
Internet: http://www.ljv-thueringen.de/
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