Jagdzeiten in Baden-Württemberg.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Baden-Württembergische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Baden-Württembergische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Baden-Württemberg findest Du hier:
- Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014 (letzte Änderung vom 26.10.2016)
- Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 02.04.2015 (letzte Änderung vom 25.02.2018)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Baden-Württemberg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Felix-Dahn-Str. 41
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 2684360
Internet: https://www.landesjagdverband.de
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