Jagdzeiten in Hamburg.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Hamburgische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Hamburgische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Hamburg findest Du hier:
- Hamburgisches Jagdgesetz (HmbJagdG) vom 22.05.1978 (letzte Änderung vom 18.07.2001)
- Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 01.04.2014
Auskunft zu den Jagdzeiten in Hamburg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagd- und Naturschutzverband der Freien und Hansestadt Hamburg e.V.
Hansastr. 5
20149 Hamburg
Telefon: 040 447712
Internet: http://www.ljv-hamburg.de
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