Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz.
Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Rheinland-Pfalz". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.
Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Rheinland-Pfälzische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Rheinland-Pfälzische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Rheinland-Pfalz findest Du hier:
- Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) vom 09.07.2010 (letzte Änderung vom 12.09.2012)
- Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO) vom 25.07.2013 (letzte Änderung vom 06.10.2015)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Egon-Anheuser-Haus
55457 Gensingen
Telefon: 06727 89440
Internet: http://www.ljv-rlp.de
© 2018 JAGDWETTER.COM
Mit Unterstützung von revierheld.de