Jagdzeiten in Hessen.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Hessische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Hessische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Hessen findest Du hier:
- Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) vom 05.06.2001 (letzte Änderung vom 23.07.2015)
- Hessische Jagdverordnung (HJagdV) vom 10.12.2015
Auskunft zu den Jagdzeiten in Hessen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Hessen e.V.
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
Telefon: 06032 2008
Internet: http://www.ljv-hessen.de
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