Jagdzeiten in Bayern.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Bayerische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Bayerische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Bayern findest Du hier:
- Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vom 13.10.1978 (letzte Änderung vom 22. Juli 2014)
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 01.03.1983 (letzte Änderung vom 14.07.2016):
- Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) vom 03.06.2008 (letzte Änderung vom 23.05.2017)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Bayern erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Bayern e. V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: 089 9902340
Internet: https://www.jagd-bayern.de
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