Jagdzeiten in Sachsen.
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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29.09.1976 (letzte Änderung vom 08.09.2017)
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02.04.1977 (letzte Änderung vom 07.03.2018)
- und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer
Beachte: Hier hat das Sächsische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Sächsische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten.
Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Sachsen findest Du hier:
- Jagdgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsJagdG) vom 08.06.2012 (letzte Änderung vom 31.01.2018)
- Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO) vom 27.08.2012
- Sächsische Kormoranverordnung (SächsKorVO) vom 24.01.2007 (letzte Änderung vom 31.12.2010)
Auskunft zu den Jagdzeiten in Sachsen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:
Landesjagdverband Sachsen e.V.
Cunnersdorfer Straße 25
01189 Dresden
Telefon: 0351 4017171
Internet: http://www.ljv-sachsen.de
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