Jagdzeiten in Sachsen.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Sachsen.
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(1) ganzjährig jagdbar unter Beachtung Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 Satz 1 (Schutz der Elterntiere)
(2) Altfüchse sind unter Beachtung Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 (Schutz der Elterntiere) zu schonen
(3) ganzjährig jagdbar unter Beachtung Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 Satz 1 (Schutz der Elterntiere)
(4) ganzjährig jagdbar unter Beachtung Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 Satz 1 (Schutz der Elterntiere)
(5) ganzjährig jagdbar unter Beachtung Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 Satz 1 (Schutz der Elterntiere)
Alle Angaben ohne Gewähr.

Jagdwetter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Daten in der Kategorie "Jagdzeiten und Schonzeiten in Sachsen". Fehlerhafte Jagdzeiten gefunden? Sende uns bitte einen Hinweis an info@jagdwetter.com.

Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Sächsische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Sächsische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Sachsen findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Sachsen erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Sachsen e.V.
Cunnersdorfer Straße 25
01189 Dresden
Telefon: 0351 4017171
Internet: http://www.ljv-sachsen.de