Jagdzeiten in Brandenburg.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Brandenburg.
MARDER
Steinmardercheck
DACHSE
Dachsecheck
FÜCHSE
Füchsecheck
Jungfüchsecheck
WASCHBÄREN
Waschbären(1)check
Jungwaschb.check
MARDERHUNDE
Marderhunde(2)check
Jungmarderh.check
MINKE
Minke(3)check
Jungminkecheck
(1) ganzjährig unter Berücksichtigung des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes
(2) ganzjährig (vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes)
(3) ganzjährig unter Berücksichtigung des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Brandenburgische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Brandenburgische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Brandenburg findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Brandenburg erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Brandenburg e. V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Telefon: 033205 21090
Internet: http://www.ljv-brandenburg.de