Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt.

Jagdwetter bietet Dir eine aktuelle Übersicht über Jagdzeiten und Schonzeiten in Sachsen-Anhalt.
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MINKE
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(1) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes
(2) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes
(3) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes
(4) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jagdzeiten (auch Schusszeiten genannt) sind die Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.

In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: 

Beachte: Hier hat das Sachsen-Anhaltische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Sachsen-Anhaltische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. 

Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Sachsen-Anhalt findest Du hier:

Auskunft zu den Jagdzeiten in Sachsen-Anhalt erteilt der zuständige Landesjagdverband unter:

Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.
Halberstädter Straße 26
39171 Langenweddingen
Telefon: 039205 417570
Internet: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de